Beim Verkauf einer Immobilie sind verschiedene Dokumente erforderlich, um den Prozess reibungslos und rechtssicher abzuwickeln. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Unterlagen, die Sie benötigen:
1. Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse der Immobilie. Er enthält Informationen über Belastungen, wie Hypotheken oder Wegerechte, und ist beim Notar oder beim zuständigen Grundbuchamt erhältlich.
2. Flurkarte
Die Flurkarte – auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt – ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften und bildet zusammen mit der Schätzungskarte den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters.
3. Grundriss
Grundrisse sind maßstabsgetreue Zeichnungen, die die Beziehung zwischen Räumen, Bereichen und physischen Merkmalen von oben darstellen.
4. Wohnflächenberechnung
Die Wohnflächenberechnung ist die in Deutschland übliche Ermittlung von Wohnflächen.
5. Nachweis zur Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten festen Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Sie ist eine Sachversicherung.
6. Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefert. Er soll potenziellen Käufern und Mietern Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie praktische Hinweise zu deren Verbesserung liefern.
7. Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, auf einem Baugrundstück eine bauliche Maßnahme durchzuführen. Eine solche Maßnahme kann die Errichtung, die Änderung, den Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung oder die Instandhaltung einer baulichen Anlage oder eines Teils einer baulichen Anlage sein.
8. Planungsrechtliche Auskunft (bei Bauland)
Mit einem Antrag auf planungsrechtliche Auskunft erhalten Sie Einblick in den Bebauungsplan und können sich informieren, welche Vorgaben existieren.
9. Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird.
10. Mietvertrag
In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.
11. Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung regelt im deutschen Wohnungseigentumsrecht Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Sie ist eine autonom gesetzte Grundordnung der Gemeinschaft, die üblicherweise bei der Begründung des Wohnungseigentums festgesetzt wird.
12. Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan einer Eigentümergemeinschaft enthält eine Auflistung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer (auch Sondereigentümer oder Miteigentümer genannt) und Teileigentümer einer Wohnimmobilie. Diese sehr technische Definition beschreibt eigentlich nur den Umstand, dass durch den Erwerb des Wohneigentums – ab 2 Wohneinheiten – der Wohnungseigentümer automatisch Teil einer Gemeinschaft wird.
13. Protokolle der Eigentümerversammlungen (letzten 3)
Protokolle von Wohnungseigentümerversammlungen gehören zu den wichtigsten Dokumenten in einer WEG. Jeder Eigentümer hat durch sie auch im Nachhinein einen Überblick zu den Themen und anstehenden Maßnahmen, die bei einer WEG-Versammlung besprochen und beschlossen wurden.
14. Hausgeldabrechnungen (letzten drei Jahre)
Die Hausgeldabrechnung fasst alle Zahlungen des Hausgeldes in Form einer Abrechnung zusammen. Diese Abrechnung wird von dem Verwalter einer Immobilienanlage bzw. einer Wohnungseigentümergemeinschaft meist am Ende eines Kalenderjahres für Wohnungseigentümer erstellt.
15. Information zum Hausgeld
Hausgeld bezeichnet die monatliche Vorauszahlung, die alle Wohnungseigentümer an den Hausverwalter der WEG (kurz für Wohnungseigentümergemeinschaft) bezahlen. Es handelt sich beim Hausgeld um Nebenkosten für Wohnungseigentümer. Das Hausgeld setzt sich aus zwei Teilen von Betriebskosten für den Eigentümer zusammen:
Umlagefähige Betriebskosten: Abfallentsorgung, Wasser (Abwasser und Trinkwasser), Entwässerung, Hausmeisterdienstleistungen, Hausstrom (z.B. für das Licht im Hausflur), Wohngebäudeversicherung, Heizkosten (Zentralheizung), Hausreinigung, Wartungsarbeiten am Fahrstuhl, Gartenpflege, Schornsteinfeger.
Nicht umlagefähige Betriebskosten: Verwaltungskosten (Kosten für die WEG-Verwaltung / Verwalterhonorar), Instandhaltungsrücklagen (Reparaturen und Renovierungen im Gemeinschaftseigentum, wie z.B. die Erneuerung der Fassade oder die Neueindeckung des Daches), Kontogebühren.
Das Hausgeld ist im Vergleich zu den Mietnebenkosten des Mieters circa 25 % höher.
16. Bauunterlagen
Hierzu gehören Baupläne, Genehmigungen und gegebenenfalls Nachweise über durchgeführte Renovierungen oder Umbauten. Diese Dokumente geben Aufschluss über den Zustand und die Struktur der Immobilie.
17. Wirtschaftliche Nachweise
Dazu zählen Nachweise über etwaige Modernisierungsmaßnahmen, Rechnungen und Garantien, die den Wert der Immobilie steigern können. Diese Informationen sind für Käufer von großem Interesse.
18. Selbstauskunft des Verkäufers
Eine Selbstauskunft enthält Informationen über den Verkäufer und die Immobilie. Sie kann Informationen zu etwaigen Mängeln oder Besonderheiten der Immobilie enthalten.
19. Vollmacht
Bei mehreren Eigentümern ist es von Vorteil, einen Ansprechpartner aus der Eigentümergemeinschaft auszuwählen, der als Ansprechpartner für den Immobilienverkauf agiert. Alle anderen Eigentümer stellen in diesem Fall dem Ansprechpartner eine Vollmacht aus.
20. Gutachten
Im Kontext von Immobilien stellen Gutachten in der Regel den Wert einer Immobilie fest. Dies geschieht unter Einbezug verschiedener Faktoren wie etwa Lage und baulichem Zustand der Immobilie, aber auch ihrer Größe, dem Grundstückswert und eventueller Wertminderungen.
21. Löschungsunterlagen Grundschulden
Die Löschungsbewilligung für die Grundschuld dient als Nachweis darüber, dass die Baufinanzierung getilgt wurde und aus dem Grundbuch entfernt werden kann. Der Kreditgeber bestätigt mit dem Dokument die vollständige Rückzahlung des Darlehens und erklärt sich mit der Löschung einverstanden.
Fazit:
Die Bereitstellung der richtigen Dokumente ist entscheidend für einen erfolgreichen Immobilienverkauf. Bei Dillinger Immobilien unterstützen wir Sie dabei, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und helfen Ihnen, den Verkaufsprozess so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.